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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat mit der Veröffentlichung seiner Strategie “Moderne Agrarexporte Made in Germany” sein Agrarexportförderprogramm strategisch unterlegt.
Im Rahmen dieser Agrarexportstrategie lädt das BMLEH Organisationen und Unternehmen der Agrar-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft, einschließlich Land- und Forsttechnik, und insbesondere KMU ein, gemeinsam neue Ideen und Aktivitäten zu entwickeln. Diese sollen die Agrar-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft im Rahmen der Agrarexportförderung nachfrageorientiert, modern, innovativ und effizient unterstützen.
Die Bekanntmachung "Stärkung des Außenhandels zur Begleitung der Neuaufstellung des Agrarexportförderprogramms" trägt direkt zur Umsetzung der Agrarexportstrategie und damit zur Stärkung der Wirtschaftskraft insbesondere ländlicher Räume bei, indem sie die Agrarexportförderung für neue Akteure, Themen und Formate öffnet.
Mit dieser Bekanntmachung sind die Akteure der Branche aufgefordert Ideen für Projekte einzureichen. Die eingereichten Vorhaben stehen miteinander im Wettbewerb und können mit einer Zuwendung in Höhe von maximal 50 % gefördert werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungsempfänger kann grundsätzlich eine überregionale nichtstaatliche Organisation als juristische Person sein, die im Bereich der deutschen Agrar-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft einschließlich Land- und Forsttechnik sowie der Bioökonomie tätig ist und die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat. Zuwendungen können nicht an einzelne Unternehmen und Zusammenschlüsse von weniger als fünf Unternehmen bewilligt werden.
Verfahren
Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgt im Rahmen eines ergebnisoffenen, wettbewerblichen Bewertungsverfahrens gemäß der Bekanntgabe und besteht aus einem Interessenbekundungs- und einem Antragsverfahren.
Antragsberechtigte entwickeln Ideenskizzen, die eine Vorhabenbeschreibung und einen Budgetplan enthalten müssen. Details können der Bekanntmachung entnommen werden.
Die Bewertung erfolgt anhand einer Punktevergabe und die Ideenskizzen mit den höchsten Punkten werden, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, gefördert.
Die Ideenskizzen sind bis zum 15. Juli 2026 per E-Mail beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat einzureichen: Exportkoordinierung(at)bmleh.bund(dot)de.
Nähere Informationen zur Bekanntmachung "Stärkung des Außenhandels durch Neuaufstellung des Agrarexportförderprogramms" finden Sie hier: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/u5iabiYsbUfAzkjat6c/content/u5iabiYsbUfAzkjat6c/BAnz%20AT%2005.06.2026%20B7.pdf?inline.
Mehr Informationen zur Agrarexportstrategie sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Agrarexportstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=7.