Häufige Fragen und Antworten
Exportförderung durch das BMELV – Warum?
"Made in Germany" - das ist nicht nur ein Gütesiegel für Autos und Maschinen, auch unsere Produkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft sind überall auf der Welt geschätzt.
Ein deutscher Landwirt erlöst inzwischen bereits jeden fünften Euro im Export, die deutsche Ernährungswirtschaft sogar jeden vierten Euro – Tendenz steigend! Die Ausfuhren sind damit von großer Bedeutung für die deutschen Produzenten und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Deutschland ist Exportweltmeister bei Käse und Süßwaren und erfolgreich bei Exporten von Landtechnik! Der Anteil der Exporte bei deutscher Landtechnik beträgt mehr als 70 Prozent.
Es gilt, bestehende Märkte zu pflegen und neue Wachstumsmärkte, insbesondere in Osteuropa, China, Indien und Südostasien zu erschließen. Wichtigste Voraussetzungen hierfür sind der faire Zugang zu diesen Märkten und Maßnahmen zur Markterschließung.
Erforderlich sind hierfür permanente Anstrengungen bei der Beseitigung von noch bestehenden tarifären, pflanzengesundheitlichen und veterinärrechtlichen Handelshemmnissen, sowie eine aktive Marktpflege mit unterstützenden Aktionen unter Einbindung der Politik.
Das BMELV stellt sich dieser Aufgabe, in dem es die deutschen Unternehmen der Agrar- und Ernährungsbranche mit gezielten Maßnahmen unterstützt, gewonnene Marktanteile zu halten und Zukunftsmärkte zu erschließen.
Wie ist die Exportförderung des BMELV organisiert?
Der Parlamentarische Staatssekretär im BMELV, Dr. Gerd Müller, nimmt die Aufgaben des Ex-portbeauftragten des Ministeriums wahr. Er wird seit Anfang 2008 von einer abteilungsübergreifenden "Projektgruppe Exportförderung" unterstützt.
In Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ist ein Aktionsplan zur Förderung von Exporten der Agrar- und Ernährungswirtschaft erarbeitet worden. Die Maßnahmen dieses Aktionsplans betreffen die Handels- und Marktpolitik, Messen und Ausstellungen, pflanzengesundheitliche und veterinärrechtliche Fragen, die internationale Projektzusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit in verschiedenen bilateralen und multilateralen Gremien.
Wozu dient der Aktionsplan Exportförderung?
Der Aktionsplan bündelt notwendige Maßnahmen zur Erhaltung bestehender und Gewinnung neuer Märkte. Er ist thematisch nach regionalen (Osteuropa/Zentralasien, China und Süd- und Ostasien) und sektoralen Schwerpunkten (Fleisch, Milch und Pflanzenerzeugnisse) geordnet.
Die Handlungsfelder sollen gemeinsam mit den betroffenen Akteuren, insbesondere der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA), dem Deutschen Wein-institut GmbH (DWI), dem Holzabsatzfonds (HAF), den für allgemeine Außenwirtschaftsförderung zuständigen Bundesressorts (Auswärtiges Amt und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) sowie den deutschen Auslandsvertretungen gestaltet werden.
Welche Dienstleistungen bietet das BMELV exportorientierten Unternehmen?
Das BMELV und die seinem Geschäftsbereich zugeordneten Stellen beraten Unternehmen z.B. in Fragen pflanzengesundheitlicher und veterinärrechtlicher Bestimmungen bei Exporten in Drittländer.
Des Weiteren bietet der Exportbeauftragte des Ministeriums, Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Gerd Müller, regelmäßig Wirtschaftsvertretern an, ihn bei Auslandsreisen zu begleiten. Solche Reisen werden in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft vorbereitet und durchgeführt. Die Wirtschaftsvertreter erhalten Gelegenheit, länder- und branchenspezifische Exportprobleme in Gesprächen mit Regierungsvertretern, Importeuren und Verbänden des Gastlandes zu diskutieren. Kontaktbörsen an verschiedenen Stationen der Reisen ergänzen das Angebot für die Anbahnung und Pflege von Geschäftskontakten.
Das Engagement des BMELV bei Messen und Ausstellungen, Verhandlungen mit Drittstaaten über Handelshemmnisse, die Erstellung von Studien über aktuelle Marktentwicklungen und Beratungen von Unternehmen vor Ort insbesondere durch die an den deutschen Auslandsvertretungen eingesetzten Referenten für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz runden das Serviceangebot des BMELV ab.
Zudem führt das BMELV in zahlreichen Ländern bilaterale Kooperationsprojekte unter Beteiligung deutscher Unternehmen durch, die auch der Markt- und Kontaktpflege dienen.
Wer ist zentraler Ansprechpartner im BMELV für Angelegenheiten der Exportförderung?
Referat 624 (Internationale Projekte, Koordinierung der Exportförderung)
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
E-Mail: 624@bmelv.bund.de
Internet: www.bmelv.de

